- Sie haben Schulden?
- Sie können vereinbarte Raten nicht mehr bezahlen?
- Sie bekommen Mahnungen und Briefe von Inkassobüros?
- Sie haben Pfändungen?
Wir unterstützen Sie gerne bei finanziellen Problemen und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen, wie folgende Fälle zeigen:
GIS-Forderung bei niedrigem Lehrlingsentgelt
Herr N. hat sich mit einer Forderung der GIS (Gebühren Info Service GmbH) per E-Mail an die SCHULDNERHILFE OÖ gewandt. Er hat weder ein Fernseh- noch ein Radiogerät, hatte aber aufgrund mangelnder Deutsch-Kenntnisse eine GIS-Anmeldung unterschrieben. Herr N. hat als Lehrling ein geringes Einkommen, sodass ihm abzüglich Fixkosten nur € 240 zum Leben bleiben. Die SCHULDNERHILFE OÖ hat ein Schreiben mit Darstellung der Sachlage und der Bitte um Ausbuchung der Forderung an die GIS übermittelt. Nach mehrmaliger Urgenz (Nachfrage) seitens der Beraterin der SCHULDNERHILFE OÖ mit der Rechtsabteilung der GIS wurde schließlich vom Inkassobüro mitgeteilt, dass die Betreibung eingestellt wird.
Herr N. hat daher keine Schulden mehr bei der GIS.
Reduktion von Fixkosten – Existenzsicherung
Herr B. kontaktierte die SCHULDNERHILFE OÖ, weil sich seine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nicht ausgeht. Es bleiben ihm für sich selbst, seine Frau und seine beiden Kinder lediglich € 170 zum Leben. Bei genauerer Betrachtung der Ausgaben stellte sich heraus, dass Herr B. diverse neu abgeschlossene Versicherungen bezahlt, welche er jedoch nicht benötigt. Zudem zahlt er für ein Fitnessstudio, das er seit Längerem nicht mehr besucht. Die hohen Kosten für einen Privatkindergarten belasteten das Familienbudget zusätzlich. Gemeinsam mit der Beraterin der SCHULDNERHILFE OÖ gelang es, eine vorzeitige Beendigung des Fitnessstudiovertrags zu erreichen. Auch Versicherungen konnten aufgelöst werden. Der Wechsel von einem Privatkindergarten in einen kostenlosen städtischen Kindergarten brachte zusätzliche Einsparungen. Nun bleibt Herrn B. und seiner Familie nach Abzug der jetzt geringeren Fixkosten ausreichend Geld zum Leben.
Verjährte Zinsen
Frau XY. hat eine Mahnung eines Inkassobüros erhalten.
In diesem Schreiben werden zur Hauptforderung von € 30.698,85 noch zusätzlich 17 % Zinsen, nämlich € 88.067,30, verlangt. Ohne gerichtliche Einmahnung können Zinsen aber nur bis zur Höhe der Hauptschuld verlangt werden. Die Zinsen sind also in diesem Fall mit € 30.698,85 begrenzt. Über Einschreiten der SCHULDNERHILFE OÖ hat das Inkassobüro die Zinsen reduziert und die Schulden sind von ursprünglich € 123.337,64 (Hauptforderung, Zinsen und Kosten) auf € 51.209,20 reduziert worden.
Forderung vom Krankenhaus mangels Versicherung
Frau D. hat wegen einer offenen Krankenhausrechnung einen Termin in der SCHULDNERHILFE OÖ vereinbart. Sie war zum Zeitpunkt der Geburt ihrer Tochter nicht krankenversichert, da ihr Mann, bei dem sie zuvor mitversichert war, kurz vor der Geburt arbeitslos wurde und noch nicht beim AMS gemeldet war. Das Krankenhaus verlangte über € 9.000 von Frau D. und übergab diese Forderung an ein Inkassobüro. Aufgrund des geringen Einkommens konnten sie die Raten nur wenige Monate bezahlen. Gemeinsam mit dem Schuldnerberater der SCHULDNERHILFE OÖ wurde ein Schreiben an das Inkassobüro verschickt. Frau D. bot in Form eines außergerichtlichen Vergleichs eine Rückzahlung entsprechend ihres Einkommens an. Die Antwort des Inkassobüros war äußerst positiv: Die Forderung wurde vom Krankenhaus nochmals überprüft und eine nachträgliche Versicherung war möglich. Die offenen Kosten hat also schlussendlich doch die Versicherung übernommen und Frau D. war schuldenfrei.
Rückforderung durch den ehemaligen Dienstgeber
Herr P. hat die Arbeit verloren, das Dienstverhältnis wurde einvernehmlich aufgelöst. Bei der Endabrechnung zeigte sich, dass Herrn P. in den letzten Monaten ein Lohn von € 800 zu viel ausbezahlt wurde. Er wurde zur sofortigen Rückzahlung gedrängt. Eine rasche Begleichung der offenen Forderung war Herrn P. aber nicht möglich, da er als Arbeitssuchender ohnehin über ein geringeres Einkommen verfügte, zudem hatte er zwei Kinder, für die er sorgen musste. Mit Intervention der SCHULDNERHILFE OÖ konnte eine Kontaktrate von monatlich € 10 vereinbart werden, dies vorläufig befristet für 3 Monate. Dem ehemaligen Arbeitgeber gab dies Sicherheit, dass Herr P die Rückzahlung ernst nimmt. Herrn P. verschaffte es Zeit, eine neue Arbeitsstelle zu finden und die Forderung dann in größeren Raten rückzahlen zu können.
Einkommensveränderungen im Abschöpfungsverfahren
Herr A. befindet sich als Ergebnis des Schuldenregulierungsverfahrens (Privatkonkurs) im Abschöpfungsverfahren. Als seine Frau einen Herzinfarkt erlitt und er keinen Pflegeurlaub mehr bekam, musst er sein Dienstverhältnis kündigen. Nur so konnte er sich um seine Frau und die gemeinsame 4-jährige Tochter kümmern. In Folge der Selbst-Kündigung wurde ihm einige Wochen kein Arbeitslosengeld ausbezahlt. Da auch das Krankengeld seiner Frau verspätet gezahlt wurde, kam Herr A. in Zahlungsverzug bei den Wohnungskosten. Auch der positive Verlauf seines Abschöpfungsverfahrens war in Gefahr. Die Beraterin der SCHULDNERHILFE OÖ unterstützte ihn bei der Meldung der Einkommensveränderungen an das Gericht und an den Treuhänder im Rahmen der Obliegenheiten im Abschöpfungsverfahren. Durch Kontaktaufnahme mit anderen sozialen Einrichtungen ist es außerdem gelungen, seine Fixkosten zu decken. Zudem wurden nicht zwingend notwendige Verträge gekündigt und so das ohnehin knappe Haushaltsbudget entlastet.
Schulden aus Bürgschaft
Frau P. hat für ihren Ex-Lebensgefährten Schulden gemacht, indem sie für ihn gebürgt hat und Bestellungen für ihn getätigt hat. Da Frau P. eine Ausbildung macht, bleibt ihr nach Abzug der Fixkosten nicht mehr viel übrig und so wendete sie sich an die SCHULDNERHILFE OÖ. Mit Unterstützung ihrer Schuldnerberaterin können die genauen Schuldenstände erhoben werden. Die offenen Forderungen betragen rund € 7.000 bei zwei GläubigerInnen. Aufgrund ihres geringen Einkommens ist Frau P. damit überschuldet. Mit Unterstützung der Familie kann sie ihren GläubigerInnen 20% der offenen Summe binnen einem Monat anbieten, auf die restlichen Schulden sollen diese dann verzichten (sogenannte Abschlagszahlung). Nach wiederholtem Schriftverkehr der SCHULDNERHILFE OÖ und einer geringfügigen Verbesserung des Angebots, gelingt eine Zustimmung der beiden GläubigerInnen. Frau P. ist erleichtert, dass ihre Verbindlichkeiten nun geregelt sind und keine Mahnungen mehr kommen.
Einbehalt von Kindesunterhalt wegen Aufrechnung
Frau S. ist alleinerziehende Mutter von 4 Kindern. Aufgrund der Trennung wurde die finanzielle Situation für sie eng und es entstand ein Kontoüberzug von € 1.500. Sie vereinbarte mit der Bank monatliche Raten zu je € 50. Der Kindesvater überwies die Unterhaltszahlungen auf das Konto von Frau S. Die Bank behielt den gesamten Unterhalt zur Verringerung des Kontoüberzugs ein. Frau S. benötigte den Unterhalt aber für die dringenden Bedürfnisse ihrer Kinder und so wandte sie sich an die SCHULNDERHILFE OÖ. Ihr Schuldnerberater nahm Kontakt mit der Bank auf und verwies darauf, dass es sich beim Unterhalt um Geld der Kinder handelt. Die Bank hat daraufhin den gesamten Betrag freigegeben und Frau S. kann auf den Unterhalt zugreifen und auch die vereinbarten Ratenzahlungen für das Kontominus leisten.
Schulden verringern sich trotz Ratenzahlungen nicht
Herr C. verschuldete sich bei Versandhäusern, Versicherungsunternehmen und Handyanbietern. Da er jahrelang nichts gegen seine Schulden unternommen hat, wurde er von Inkassobüros kontaktiert. Die Inkassokosten waren nun zusätzlich offen. Herr C. konnte mit seinem Arbeitslosengeld nur geringe Teilzahlungen vereinbaren. Nach vielen monatlichen Ratenzahlungen musste er mit Schrecken feststellen, dass die Schulden immer noch anstiegen.
Als Herr C. Arbeit gefunden hat, wandte er sich mit zwei Anliegen an die SCHULDNERHILFE OÖ:
- Erstens wollte er verhindern, dass eine Gehaltsexekution (Lohnpfändung) zu seiner Arbeitsstelle kommt,
- zweitens wollte er seine Schulden zur Gänze begleichen.
Die Beraterin der SCHULDNERHILFE OÖ erstellte mit Herrn C. eine vollständige Gläubigerliste und erfragte die aktuellen Schuldenstände. Dann wurde allen GläubigerInnen ein Rückzahlungsangebot unterbreitet, wonach Herr C. in 3 Jahren 100% seiner Verbindlichkeiten zurückzahlt. Zudem erreichte die SCHULDNERHILFE OÖ, dass keine weiteren Zinsen und Kosten verrechnet werden. Solange er die Rückzahlungsvereinbarung einhält, werden auch keine Exekutionen beantragt.
Forderungseinschränkung um € 174.000
Frau Y. beantragte mit Unterstützung der SCHULDNERHILFE OÖ ein Schuldenregulierungsverfahren (Privatkonkurs). Eine Bank meldete eine Forderung in der Höhe von € 199.000 an, wobei es sich um sehr alte Schulden aus dem Jahr 1994 handelte. Nach genauer Prüfung dieser Forderungsanmeldung bemerkte die zuständige Schuldnerberaterin, dass ein Großteil der Forderung aufgrund von Verjährung nicht zulässig war. Sie intervenierte bei der Bank. Diese schränkte die ursprüngliche Forderung um € 174.000 ein. Beim Konkurs zugelassen und anerkannt wurde nur mehr ein Betrag von € 25.000. Ohne die genaue Überprüfung durch die bevorrechtete Schuldnerberatungsstelle SCHULDNERHILFE OÖ wäre Frau Y. auf horrenden Schulden sitzen geblieben.
Zielgruppe
Unsere Beratungsangebote richten sich an Privatpersonen (aktuell Nicht-Selbstständige), die an einer Gesamtregelung aller Schulden interessiert sind. Wir beziehen alle Schulden in die Lösung mit ein, nur so können langfristige und nachhaltige Regelungen erzielt werden. Ihre Motivation und Mitarbeit sind notwendig!
Kompetent und verlässlich unterstützen wir Sie
- einen Überblick über Ihre Schuldensituation zu bekommen,
- eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu erstellen,
- bei akuten finanzielle Problemen, betreffend Miete, Strom/Heizung oder Strafen,
- eine individuelle außergerichtliche Regelung für Ihre Schulden zu finden,
- einen Privatkonkurs (Schuldenregulierungsverfahren) vorzubereiten. Im Verfahren vertreten wir Sie auch vor Gericht.